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Fahrzeug: | Jeep Grand Cherokee Neuwagen vom Jeep Vertragshändler, deutsche Neuwagen, keine EU Wagen / Reimport |
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Lieferzeit: | Wie beim Jeep Vertragshändler, keine Lieferverzögerung |
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Ausstattung: | Jeep Grand Cherokee Neuwagen Sonderausstattung für Neufahrzeuge, Motor und Farbe frei wählbar |
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Garantie: | Volle Jeep Herstellergarantie, Laufzeiten der Neuwagen-Garantie je nach Herstellerangaben |
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Abholorte: | Auslieferung in Nordrhein-Westfalen |
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Lieferung: | Anlieferung zu Ihnen per Spedition an die Wohnadresse 379,00€ Aufpreis |
Neuwagen ohne Zulassung, Tageszulassung oder mit Kurzzeitzulassung je nach Aktion. Bitte fragen Sie unsere Mitarbeiter.
Bedeutung siehe Rubrik Zulassungsarten kurz erklärt.
Deutsches Vertragshändler Neuwagen.
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Folgt in Kürze
Neuwagen ohne Zulassung:
Bei einem Neuwagen ohne Zulassung bekommt das Fahrzeug vor Auslieferung keinen Händlereintrag.
Es wird direkt auf den Endkunden zugelassen, somit sind Sie der Ersthalter.
Neuwagen mit Tageszulassung:
Bei einer Tageszulassung, wird das Fahrzeug vor Auslieferung auf den Händler/Großhändler zugelassen.
Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.
Neuwagen mit Kurzzeitzulassung:
Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler.
Dieses Verfahren beabsichtigt, dass der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.
Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug für 3-6 Monate auf den Händler/Großhändler zugelassen werden muss.
Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung ihre Versicherungsdoppelkarte zwecks Zulassung, für die Ihnen keine Kosten enstehen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief), wird Ihnen bei der Übergabe und Bezahlung ausgehändigt.
Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate), melden sie das Fahrzeug auf sich um.
Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.